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Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Preisnachlässen oder sonstigen Vorteile oder Vergünstigungen zum eigenen Vorteil.
Unberechtigte Entwendung und Aneignung von Gegenständen oder Geld, etwa Behalten überlassener Sachen, Einstecken fremder Sachen, Greifen in die Barkasse.
Täuschung zur Schädigung des Vermögens eines anderen, eigene Bereicherung, Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder eines Treueverhältnisses zum finanziellen Nachteil, etwa Erschwindeln von Leistungen, überhöhte Rechnungsstellung etc.
Verstöße gegen freie Marktwirtschaft, fairen Wettbewerb und Schädigung von Verbrauchern, vor allem durch Verstöße gegen das öffentliche Vergaberecht.
Verstöße gegen ordnungsgemäßes Rechnungswesen, etwa Vorgaben für Buchhaltung, Bilanzierung, Abschlussprüfung oder interne Kontrollen, der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision, die zu unrichtigen Zahlen führen.
Datenschutzverletzungen, Rechte der betroffenen Personen nach der DSGVO auch in Bezug auf besonders schützenswerte Daten wie Gesundheitsdaten, die vom LIR erhoben wurden.
Verletzung der Vorschriften aus Tierschutzgesetz (TierSchG), der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren (TierSchVersV), anderer gesetzlicher Vorschriften oder den Vorgaben des LIR zu Tierversuchen.
Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gesundheitsgefährdungen und Arbeitsunfälle vermeiden sollen.
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